Blick ins Archiv-NEU!
"Seit Bestehen des Heimatvereins Heiden erhält der Verein Dokumente verschiedenster Art, die Einblicke in die Heidener Geschichte und das Leben der Heidener Menschen geben. Wer diese Dokumente im Einzelnen an den Heimatverein gegeben hat, können wir heute oftmals nicht mehr feststellen.
Wir werden künftig die transkribierten, d. h. die in Sütterlin-Schrift verfassten Dokumente übersetzen und den Mitgliedern des Heimatvereins, sowie allen Interessierten auf dieser Seite zur Verfügung stellen. Die Dokumente werden wörtlich übersetzt, als Zusammenfassung beschrieben und - falls möglich - erklärt. Spannende Dinge – so hoffen wir – sind künftig hier nachzulesen. "
Fund 3 Familie Dienberg-Gerling
3.1 Fund - Tragödie der Familie Dienberg-Gerling in Heiden
3.2 Fund Bericht Familie Dienberg-Gerling - Tod beider Eltern und die Folgen
3.2 Familie Dienberg-Gerling - Tod beider Eltern und die Folgen
Während in der Stadt jeder sich leicht selbst half oder Hilfe durch Armenfürsorge oder Krankenpflege erhielt, erforderten die ländlichen Verhältnisse, Notfälle wie Krankheit und Sterbefälle und manche Familienereignisse, die den einzelnen in große Verlegenheit brachten, fast mit Notwendigkeit die Hilfe des Nachbarn. Oft kam eine Familie in so bedrängter Lage, dass man monatelang auf die Hilfe des Nachbarn angewiesen war.
Diese Hilfe wurde kaum je versagt.
Es bildete sich allmählich eine feststehende Gewohnheit bei diesen Hilfeleistungen aus.
Die ausführliche Dokumentation dazu, kannst du in der PDF Datei nachlesen.
Eine spannende Zeit wünschen wir Dir!
3.1 Fund - Tragödie der Familie Dienberg-Gerling in Heiden
Wir berichten im Folgenden von der Familie Dienberg-Gerling in Heiden. Im Archiv des Heimatvereins befinden sich fünf umfangreiche Dokumente aus der Zeit von 1806 bis 1811, die über die Auflösung des Haushalts und Betriebes der Familie Dienberg-Gerling berichten.
Wir erfahren vom Tod der Eltern, von den hinterbliebenen unmündigen Kindern und was mit ihrem Vermögen geschah.
Wer waren die Dienbergs?
Darüber hat bereits Ludger Kremer umfangreiche Nachforschungen angestellt,......
Die ausführliche Recherche kannst Du im Folgenden, in der PDF Datei nachlesen.
Wir wünschen spannende Momente!
Fund 2 – Familie Höing
2.1 Erbansprüche – Einkindschaft am Beispiel Höing
2.2 Hofübertragungen
2.3. Grundbuchauszug
2.4 Grundakte und Grundbuch
2.5 Grundherrschaft und die Ablösung der Höfe
2.5 Grundherrschaft und die Ablösung der Höfe
Früheste Eintragungen im Grundbuch verweisen auf den ehemaligen Grundherren, mit welchem später die Ablösung des auf dem Hof lastenden Verpflichtungen vereinbart wurde. Weitere Nachforschungen ergeben sich oftmals in den Archiven dieser Grundherren.
Die Güter der Kirche zu Borken und die der „Armen zu Borken“, die erheblichen Grundbesitz in Heiden hatten, wurden in früheren Jahren von der Stadt Borken verwaltet wurden. Die alten Unterlagen sind daher zum Teil auch im Stadtarchiv Borken zu finden.
Wie wir im Grundbuchauszug des Höing - und wir können feststellen, oftmals auch in anderen Grundbucheintragungen - in der ersten Rubrik lesen, wird auf das Gesetz vom 21. April 1825 hingewiesen.
Mit der freundlichen Erlaubnis der Familie Höing dürfen wir abermals über diesen berichten.
Die ausführliche Dokumentation dazu, kannst du in der PDF Datei nachlesen. Viel Spass dabei!
2.4 Grundakte und Grundbuch
Seit 1834 dienten die Katasterunterlagen auch als Grundlage für die Grundbücher oder Hypothekenbücher. Das Grundbuch oder das Hypothekenbuch oder auch Grundakte ist ein vom Grundbuchamt geführtes Buch, in welches alle Beurkundungen aufgenommen werden, die die Rechtsverhältnisse an Grundstücken betreffen.
Mit der freundlichen Erlaubnis der Familie Höing dürfen wir über diesen berichten.
Die ausführliche Dokumentation dazu, kannst du in der PDF Datei nachlesen. Viel Freude dabei!
2.3 Grundbuchauszug
Bei Vertragsangelegenheiten oder im Rahmen von Erbschaftsangelegenheiten – wie im Fall der Familie Höing beim Einkindschaftsvertrag - oder regelmäßig bei Hofübertragungen - wurde ein Grundbuchauszug oder Hypothekenschein
hinzugezogen. Im Archiv des Heimatvereins befindet sich der Grundbuchauszug des Hofes Höing von 1846, der beispielhaft für Grundbuchauszüge des 19ten Jahrhunderts ist.
Die Grundbuchauszüge erstellte das Königliche Land- und Stadtgericht Borken.
Mit der freundlichen Erlaubnis der Familie Höing dürfen wir über diesen berichten!
Die weitere Geschichte dazu ist auch hier in dem PDF Dokument hinterlegt und erzählt; viel Spass beim Lesen!
2.2 Hofübertragungen
Im Archiv des Heimatverein befinden sich Familiendokumente der Familie Höing, heute Höings-Hof. In diesem Bericht berichten wir über zwei Hofübergabeverträge der Familie Höing. Wir dürfen diese Hofübertragungen, die beispielhaft für
Hofübertragungen im 19ten Jahrhundert sind, mit der freundlichen Erlaubnis der Familie Höing veröffentlichen.
Diese Beispiele ergänzen wir durch Hofnachfolgebestimmungen mittels Eheverträge aus dem Familienarchiv der Familie Brösterhaus.
Die ganze Geschichte dazu ist auch hier in dem PDF Dokument hinterlegt und erzählt; viel Spass beim Lesen!
2.1 Erbansprüche – Einkindschaft am Beispiel Höing
Im Archiv des Heimatverein befinden sich Dokumente der Familie Höing, heute Höings-Hof.
Mit der freundlichen Erlaubnis der Familie Höing dürfen wir hier die nachfolgenden Dokumente zeigen.
Beispielhaft für viele Familien beschreiben wir im Folgenden den Einkindschaftsvertrag, der bei einer Wieder-verheiratung das Erbe der Kinder regelte. Derartige Dokumente sind für die Familienforschung von hohem Wert. Als
Einkindschaft bezeichnete man die erbrechtliche, gleichmäßige Behandlung sowie Ansprüche aus Alimentation, Beihilfe und Aussteuer der Kinder aus erster und zweiter Ehe bei Wiederverheiratung eines überlebenden Ehegatten.
Die ganze Geschichte dazu ist in dem PDF Dokument hinterlegt und erzählt; viel Spass beim Lesen!
Fund 1 – Schulen in Heiden
1. Schulbildung vor 1900
2. Schulbildung um und nach 1900
3. Zwergschulen in Heiden
4. Die Deeler Schoole; Bericht v. Josef Hellerhoff
5. Bericht aus der Schulchronik - Geschichte Nordicks
1.5 Bericht aus der Schulchronik - Geschichte Nordicks
Im Archiv des Heimatvereins Heiden befindet sich ein gebundenes Buch mit kopierten Seiten aus der Chronik der katholischen Schule in Nordick mit einer einleitenden Widmung aus dem Jahr 1988. Die Seiten sind in Sütterlin geschrieben.
Im Folgenden haben wir eine Zusammenfassung bzw. Auszüge des überaus interessanten Berichtes vom Lehrer Orthoff über Nordick, den Nordickern und dem Nordicker Leben im dem Jahr 1917 erstellt:
1.4 Die Deeler Schoole; Bericht v. Josef Hellerhoff
Der gebürtige Nordicker, Josef Hellerhoff, * 1933 und gestorben 2012, war sehr heimatverbunden, was ihn veranlasste, über die Geschichte der Nordicker Schule, der „Deeler Schoole“, zu schreiben.
Auszüge aus seinen interessanten Berichten dürfen wir mit der freundlichen Erlaubnis der Familie Hellerhoff hier veröffentlichen!
Josef Hellerhoff lebte zuletzt in Bocholt. 2012 wurde er auf dem Heidener Friedhof auf der Grabstätte seiner Eltern begraben. Grundlage seiner Recherche waren zwei Schulchroniken der katholischen Volksschule zu Nordick, die in der Ludgerusschule aufbewahrt werden:
„Chronik der katholischen Schule zu Nordick“ und “Schulchronik II der katholischen Volksschule zu Nordick“.
Nordicker Schule
Die „Katholische Schule“ in Heiden Nordick, die „Deeler Schoole“ wie sie im Volksmund auch genannt wurde, ist 1968 geschlossen worden. Das Gebäude wurde abgerissen. Es stand etwa dort, wo heute die Auffahrten zur B 67 angelegt sind. Heute stehen dort einige Wohnhäuser.
Die Schulchroniken beginnen 1917. Sie enthalten wertvolle Beschreibungen des Lebens der Nordicker Kinder und z. T. auch deren Eltern, und zwar nicht nur des schulischen, sondern auch des täglichen Lebens. So sind neben der Schilderung über Vorgänge in der Schule z. B. auch Berichte über das religiöse und das wirtschaftliche Leben aufgezeichnet.
Bis zum Frühjahr 1907 hatten alle Kinder der Bauernschaft Nordick mit Ausnahme der späteren „Gastschulkinder“ aus Ramsdorf und Velen, die Dorfschulen in Heiden besuchen müssen. Dazu waren lange Schulwege, die z. B. für die Kinder von den weit abgelegenen Bauernhöfen bis ins Dorf etwa fünf Kilometer ausmachten, zu Fuß zu überwinden. Dass das besonders im Winter schwer war, ist verständlich.
Schulbusse gab es natürlich noch nicht, und selbst Fahrräder standen den meisten Kindern nicht zur Verfügung. Man würde es heute keinem Schulkind in Deutschland mehr zumuten, solche Strapazen auf sich zu nehmen, um zur Schule zu kommen. Ebenso ist verständlich, dass einige Schulkinder aus Nordick, zumindest in den Wintermonaten, gerne bei Verwandten oder Bekannten in Heiden im Dorf wohnten.
Aber nicht alle hatten diese Möglichkeit.
Angeregt wurde, in Nordick, wie es im Zeitungsbericht über die Eröffnung heißt, nach jahrelangem Kampf und langen Verzögerungen ein neues Schulgebäude mit nur einem Klassenzimmer, das für den Anfang groß genug schien, zu planen und zu realisieren.
Ein passendes Grundstück, an der Straße von Heiden nach Velen gelegen, wurde vom Bauern Johann Hellmann gestiftet. Der Boden war sandig, als Baugrund recht gut und für einen Schulgarten gerade noch gut genug. Das Bauunternehmen Germann errichtete das Gebäude.
Am 4. März 1907 war es soweit, dass die Schule dem ersten Lehrer, Peter Meerkamp aus Ratingen „übergeben“ werden konnte. Die Borkener Zeitung, damals das „Borkener Wochenblatt, Zeitung für das Münsterland“ genannt, veröffentlichte am Tag danach, am 5. März 1907 folgenden Bericht:
Nordick, 4. März. Heute Morgen ist die neuerbaute Volksschule in Nordick bei Heiden eröffnet worden. Unter Böllerschüssen wurde dem neuen Lehrer Herrn Peter Merkamp die Schule übergeben. Sie war festlich geschmückt. Mit schönen Deklamationen wurde der Herr Lehrer von den Schulkindern unter dem Portal empfangen. Sämtliche Eltern der Kinder waren zugegen. Vorsteher Hellmann brachte mit herzlichen Worten dem neuen Lehrer im Namen aller Schulinteressenten die aufrichtigsten Glück- und Segenswünsche dar, welche von dem Lehrer in kurzer Rede dankend entgegengenommen wurden. So ist denn endlich der lang gehegte Wunsch der Bewohner in Erfüllung gegangen, wenn auch nach jahrelangem Kampf und langer Verzögerung; jedoch was lange währt, wird endlich gut, und Nordick ist drum wohlgemut.
Als am 7. März 1907 der Schulbetrieb in Heiden Nordick eröffnet wurde, als der Lehrbetrieb begann, waren es 36 Kinder, die dort, verteilt auf acht Jahrgänge in einer Klasse, vom einzigen Lehrer Peter Meerkamp unterrichtet wurden.
Die Lehrerinnen und Lehrer
In der Zeit ihrer Gründung im Jahr 1907 bis zur Auflösung im Jahr 1968 haben laut Chronik 24 Lehrerinnen und Lehrer unterschiedlich lange an der Nordicker Schule unterrichtet. Alle mussten mit der Situation fertig werden, dass meistens acht, zeitweise vier Jahrgänge mit zusammen 30 bis 60 Kindern in einer Klasse waren und von einem Lehrer nicht nur zu beschäftigt, sondern auch unterrichtet werden mussten.
Lehrer:
Peter Merkamp (1907-1908), Flottmeyer (1908), Silke Ludwig (1908), Bernard Wessendorf (1908-1909), Krampe in Vertretung von Hoppe (1910-1914), Frau Bösing, Vertretung von Wessendorf (1913), Krampe Vertretung von Wessendorf (1913), Heinrich Osthoff (1914-1917), Frau Brünighoff (1917-1918), Bernard Wessendorf (1919-1928), Schulamtsbewerber Hagedorn (1928-1929), Anton Gering (1929-1936), Hilfslehrer Alois Seseke (1936-1938), Karl Schrör (1938-1940),Schulamtsanwärter Peter Schmitz (1940-1941), Joseph Mühlsiepe in Vertretung (1941-1942), Vertreter Hatscher (1942), Karl Möller (1942-1945), Heinrich Welchering (1945), Paul Lumma (1948-1949), Hans Rühl (1949-1961), Margrit Rörig
(1954-1960), Hammer (bis 1964), Vertretung Margret Hesener (Juli 1964)
Es gab Lehrer, die pädagogisch geschickt waren und trotz der großen Kinderzahl in acht verschiedenen Jahrgängen einen guten Unterricht boten. Andere aber konnten z. B. dem Alkohol nicht immer widerstehen. So wurde ein an der Schule wirkender Lehrer abends schon mal besoffen im Straßengraben gefunden.
Die Eltern der Nordicker Schulkinder waren aber, was die Beurteilung der Lehrer und den Umgang mit ihnen anging, nicht gerade unkritisch oder zimperlich. Sie sorgten schon dafür, dass ihre Kinder nicht zu streng erzogen oder bei kleinen Vergehen bzw. nicht gemachten Hausaufgaben oder nicht gelerntem Gedicht zu sehr bestraft wurden. Da gab es schon in den zwanziger Jahren einen “Schulstreik“. Aus Protest gegen den Lehrer und sein Verhalten den Kindern gegenüber schickten die Eltern die Kinder mehrere Tage nicht zur Schule. Der Erfolg war, dass der Lehrer versetzt
wurde.
Ein paar Jahre später schlug der damalige Lehrer, offenbar im Jähzorn, einen Jungen und stieß ihn so gegen eine Bank- oder Tischkante, dass er eine blutende Wunde am Kopf davontrug. Der Lehrer war, als er sah, was er angerichtet hatte, über sein Verhalten wohl sehr erschrocken. Er nahm den Jungen mit in seine Wohnung und versuchte ihn zu versorgen.
Da wirkte Anfang der vierziger Jahre ein recht junger Lehramtsanwärter mit wahrscheinlich übertriebener Strenge mit den Methoden, wie sie an sich, vernünftig angewandt, zu der Zeit durchaus üblich waren. Das bedeutete, wer seine Hausaufgaben nicht gemacht hatte, wer während des Unterrichts schwätzte oder ganz einfach das zu Erlernende nicht auswendig konnte, der bekam je nach Laune des Lehrers Prügel mit entsprechendem Stock oder eben frei Hand, jeweils an der passenden Körperstelle.
Was dieser besagte Pädagoge trieb, ging einigen Eltern, die sich Sorgen um ihre Kinder machten, entschieden zu weit. Es kam zu Beschwerden beim Schulrat, die durch Schreiben eines Rechtsanwaltes untermauert wurden. Beschwerdepunkte waren, dass der Lehrer die Kinder häufig beschimpfte. Mist- und Schweinebauern oder ähnliche Ausdrücke sollten gebraucht worden sein. Oft würden, vor allem Jungen verprügelt, und einen Jungen soll der Lehrer mit einem Stock von der Stärke eines Besenstieles geschlagen haben. Beweisstück war der zerbrochene Zeigestock.
Ein anderer Junge wurde nach Aussagen der Eltern absichtlich mit Wucht mit dem Kopf gegen eine Bank gestoßen, so dass er Hühnerei-dicke Beulen davon hatte.
Die Gegendarstellung des Lehrers ergab, dass er den Jungen nicht mit dem Stock, sondern mit der flachen Hand geschlagen habe. Der Stock sei in der Erdkundestunde zerbrochen, als er damit auf die Bank geschlagen habe um Aufmerksamkeit zu erzwingen. Vom Schlagen mit der Hand könnten nicht, wie behauptet wurde, die Finger geschwollen sein. Die Beulen bei dem anderen Jungen, wenn es die denn wirklich gäbe, wären wohl beim Spielen auf dem Schulhof entstanden. Er, der Lehrer, habe ihm nur Backenstreiche gegeben, die auch wohl keine Kopfschmerzen verursachen konnten. Auch den Vorwurf, die Kinder mit Schimpfnamen bedacht zu haben, versuchte der Lehrer zu entkräften. Allerdings
habe er einen Jungen “Stinkbürken“ genannt, weil der, so wörtlich, übelriechende Gase von sich gegeben habe.
Fünf ältere Schülerinnen und Schüler wurden durch den Schulrat befragt und bestätigten die Aussagen der Anschuldigung zum Teil. In der Klasse hatte der Lehrer mal gesagt, er gäbe 200 Reichsmark, wenn er endlich von Nordick wegkommen könnte. Grund dafür sei aber, so seine Aussage, dass er eine Braut in Gronau habe und lieber dort arbeiten und wohnen würde. Er, der Lehrer, vermutete, dass auch seine Weigerung Religionsunterricht zu erteilen und grundsätzlich seine religiöse Einstellung für seine Unbeliebtheit bei den Nordicker Eltern mit ursächlich waren.
Noch 1940 wurde er, wie sein Nachfolger berichtet, zum Heeresdienst eingezogen. Von seinem Truppenteil wurde er später für einige Tage freigestellt, so dass er am 9. Februar 1941 in der Schule in Nordick seine zweite Lehrerprüfung mit Erfolg ablegen konnte. Anfang November 1942 wurde er dann nach Gronau versetzt.
Auch andere Lehrer, die später an der Schule in Nordick tätig waren, bekamen Probleme mit den Eltern der Schulkinder.
An der hiesigen Schule waren mehrmals auch junge Lehrerinnen oder Lehrer bzw. Lehramtsanwärterinnen oder Lehramtsanwärter tätig. Für manche war es die erste Stelle nach dem viersemestrigen Studium an der Pädagogischen Lehranstalt und es stand ihnen noch ihre sogenannte zweite Lehrerprüfung bevor.
Das traf auch für eine junge Lehrerin, Margrit Rörig,(1) zu, die am 16. Dezember 1953 zur Unterstützung des „Hauptlehrers“ nach Nordick kam. Nun standen für bis zu 60 Kinder, die damals die Schule besuchten, zum ersten Mal zwar zwei Lehrpersonen, aber nur ein Klassenraum zur Verfügung. Man löste das Problem zunächst so, dass in der Zeit von morgens 7:00 Uhr bis nachmittags um 17:00 Uhr oder 18:00 Uhr
abwechselnd unterrichtet wurde. in der Unterstufe hatte die junge Lehrerin die Jahrgänge 1 bis 4 und in der Oberstufe der Hauptlehrer die Jahrgänge 5 bis 8 zusammengefasst.
Im Krankheitsfall oder bei sonstiger Verhinderung einer Lehrperson musste die Kollegin oder der Kollege wieder wie früher alle Kinder vom ersten bis zum achten Jahrgang betreuen und unterrichten. Das bedeutete, entweder alle acht Jahrgänge in einer Klasse oder „Ganztagsunterricht“ für die Lehrperson.
Das Raumproblem wurde erst später, am 31. Januar 1958, als gerade noch 42 Kinder; d. h. zwei mehr als damals für eine Klasse zulässig, an der Schule waren, gelöst. In den Jahren 1957 bis 1958 wurde die katholische Volksschule in Nordick um einen Klassenraum und 4 Nebenräume erweitert. Der Bau kostete 90.352,43 Mark, wovon 27.352,43 Mark Eigenmittel und 63.000 Mark Landesmittel waren. Es wurde das angebaute zweite Klassenzimmer eröffnet. Auch nach dem Weggang von vielen Ostvertriebenenkindern ging die Kinderzahl in Nordick noch weiter zurück.
Als im September 1957 für die Lehrerin die erwähnte zweite Prüfung anstand, wurde ihr vom Schulrat Wilhelm Hicking erklärt, dass die Prüfung nicht in der Nordicker Schule stattfinden könne. Deren Klassenraum war in so schlechtem Zustand, dass Herr Hicking wohl Beanstandungen von Seiten der Regierungsbeauftragten, die zu der Prüfung kamen, befürchtete. Die Lehrerin machte den Vorschlag, auf einen Raum in der Heidener Schule auszuweichen. Das wurde abgelehnt, weil sie die Prüfung mit den Kindern ihrer Klasse machen müsste. Über den Dienstweg eine
Renovierung des Raumes zu beantragen, war damals wohl nicht erfolgversprechend und hätte auch sicher einen zu langen Anlaufweg gehabt, bis der Tapezierer hätte beginnen können. Die eifrige Pädagogin schritt zur Selbsthilfe. Sie kaufte Tapeten und Farbe und brachte die defekten Stellen eigenhändig in Ordnung. Dafür gab es zwar kein Lob vom Schulrat, zumindest steht darüber nichts in der Chronik, aber die Prüfung und deren Erfolg waren gerettet.
Schülerinnen und Schüler
Zuerst einige Zahlenangaben. Dabei muss berücksichtigt werden, dass in den vorhandenen Unterlagen z. T. unterschiedliche Angaben enthalten sind. Für manche Zeitbereiche fehlen alle Daten.
(1) Auch erzählt von Margrit Rörig
in der Zeit von März 1907 bis Dezember 1967 besuchten 588 Mädchen und Jungen die Schule in Heiden-Nordick. Mit der Eröffnung des Schulbetriebes am 7. März 1907 begann laut Chronik für 36 Kinder der Unterricht an der sogenannten „Deeler Schoole“.
Nach anderen Unterlagen waren es 18 Mädchen und 23 Jungen, also 41 Kinder, die schon in der Schule in Heiden Dorf oder an anderem Ort eingeschult worden und mit dem ersten Lehrer in Nordick, Peter Meerkamp aus Ratingen, zu lehren und zu lernen begannen.
Zu Ostern 1907 kam es dann laut Chronik zur Aufnahme von 8 Anfängern, sogenannte Novizen, von denen 4 Mädchen und 4 Jungen waren.
Schon in den Herbstferien 1919 musste das Klassenzimmer vergrößert werden. Die Zahl der hiesigen Kinder war gestiegen, weil die Jahrgänge um 1910 geburtenstarke waren. Auch waren viele Kinder aus anderen Orten bei den Nordicker Familien untergebracht. Nach den vorgefundenen Unterlagen waren z. B. im Schuljahr 1917/18 unter den 67 Kindern hauptsächlich aus größeren Städten stammende Schülerinnen und Schüler. Sie wohnten bei den sogenannten „Pflegern“. So war es auch später nach dem zweiten Weltkrieg. Noch 1965 wurde in Nordick ein Lehrerdienstgebäude errichtet und schon seit Ostern war die Stelle eines Hauptlehrers vakant. (2)
(2) Borkener Zeitung vom 16.12.1965
1.3 Zwergschulen in Heiden
Die Zwergschulen Heidens und Schulen bis heute
In den Zwergschulen, das sind die kleinen Dorf- und Bauernschaftsschulen, besonders im ländlichen Raum, in der aufgrund geringer Schülerzahlen Schüler mehrerer Schuljahre in einem Klassenraum unterrichtet wurden. In Heiden gab es davon mehrere Schulen:
Die Georgsschule an der Lembecker Straße war die Heidener Dorfschule von 1910 bis 1958. Nach ihrer Auflösung im Jahr 1958 wurde dort eine Näherei der Firma Franz Schulten, Ramsdorf, eingerichtet. Ab 1984 entstand aufgrund einer Nutzungsänderung ein Fitnesscenter.
Die Marienschule war zunächst eine Zweigstelle der Georgschule. Ihr Bau erfolgte in mehreren Bauabschnitten:
Erweiterungsbau war am 19. April 1975.
und die drei Bauernschaft-Schulen:
Die Ludgerusschule wurde am 09. April 1965 teilweise als evangelische Volksschule-Heiden eröffnet bis der Rat am 26.März 1968 beschloss die evangelische Volksschule Heiden wieder aufzulösen. Laut einer Verfügung vom 26.Juni 1970 des Regierungspräsidenten ist die Ludgerus-Schule als katholische Bekenntnisschule zu führen.
(1) Das Alte Heiden im Bild, S. 64 ff
(2) Aus dem Archiv der Marien-Grundschule, Recherche Annegret Klümper
Lehrer und Lehrerinnen der Heidener Dorfschule: Noch in den 1930er Jahren durften nur ledige Lehrerinnen unterrichten. Als das Lehrerpaar Gerken heiratete, schied Frau Gerken aus dem Schuldienst aus. Sehr bekannt war auch die Lehrerin Frau Sommer, die von den Schülern netterweise „Mutti Sommer“ genannt wurde.(3)
In den Schulen wurden die Klassen 1 bis 4 und die Klassen 5 bis 8 gemeinsam unterrichtet. Die Lehrer führten den Unterricht mit großer Autorität, sie waren sehr streng.(4)
Ab 1938 durften Geistliche die Schulen nicht mehr betreten. Religionsunterricht wurde nur noch in Kirchen, Gemeindezentren und, vor allem in den Bauernschaften, auch in Privathäusern angeboten. (5) Ab Ostern 1939 wurden die konfessionellen Schulen aufgehoben und durch die deutsche Einheitsschule ersetzt. (6)
Schüler und Schülerinnen:
Die Schüler kamen zu Fuß zur Schule. Manchmal war der Schulweg aus den grenznahen Nachbargemeinden zu den Heidener Schulen kürzer oder die Schüler lebten, vor allem im Winter, bei den Verwandten, die näher zur Schule wohnten. Dann wechselten sie schon mal in eine andere Schule.(7)
Sobald die Gefahr einer ansteckenden Krankheit erkennbar war, schlossen die Schulen. So wurden die Schulen im Münsterland 1952 vorübergehend geschlossen,weil vermehrt Fälle von Kinderlähmung auftraten. (8) Einen ähnlichen Grund für eine Schulschließung finden wir auch im „Ferien-Buch der Vor-Schule zu Heiden“: Als im Mai 1887 die Masern ausbrachen, wurde die Schule geschlossen, heißt es dort.
Auflösung der Bauernschaftschulen:
Der Gesetzgeber hatte eine Neuordnung mit dem Schuländerungsgesetz verlangt, deren Maßnahme bereits 1965 starteten. Im Jahr 1967 stellten alle Bundesländer den Schuljahresbeginn auf den 1. August um. In NRW gab es zwei Kurzschuljahre, indem auch zum 1. Dezember 1966 eingeschult wurde, was den Geburtsjahrgang 1960 betraf.
Mit den herkömmlichen Volksschulen mit den Klassen 1 – 8 war es mit Beginn des Schuljahres 1969/70 vorbei. Im Bereich des Schulaufsichts-bezirks I Borken, im östlichen Teil des Kreises Borken (Borkenwirthe, Gemen, Hoxfeld, Marbeck, Rhedebrügge, Weseke, Heiden, Raesfeld, Ramsdorf, Reken, Rhede und Velen) bestanden 54 Schulen, von denen 24 aufgelöst wurden, davon die Bauernschaftschulen in Heiden-Nordick und Leblich-Ost. Mit der Auflösung der Schulen in Heiden hatte man schon 1966 begonnen.
(3) Bericht eines Zeitzeugen, Erinnerungen des Alfons Brösterhaus Jahrgang 1928
(4) Bericht eines Zeitzeugen, Hannes Schwitte
(5) Chronik des Münsterlandes, Detlef Fischer, S. 428
(6) Chronik des Münsterlandes, Detlef Fischer, S. 430
(7) Bericht eines Zeitzeugen, Erinnerungen des Josef Hellerhoff, Jahrgang 1933
(8) Chronik des Münsterlandes, Detlef Fischer, S. 44
Der Heidener Rat beschloss, dass die Marienschule in Heiden ab dem 1. August als konfessionelle Hauptschule geführt werde. (9)
Der Schließung der Schulen war nicht von allen Eltern begeistert zugestimmt worden. Im März 1966 trafen sich die Eltern der Heidener Schüler in der Gaststätte Beckmann und sprachen sich entschieden gegen die Schließung der Bauernschaftsschulen aus. Der Großteil der Heidener Ratsherren aber war für eine Schließung (10) und stimmte einstimmig für die Zuführung der Kinder aus den einzelnen Schulen in die als Mittelpunktschule deklarierte Marienschule in Heiden.
Demnach sollen ab Ostern 1966 der 7. und 8. Jahrgang der Nordicker Schule sowie beide Oberstufen der Schulen Leblich-Ost und Leblich-West in die Marienschule gehen. Der 5. und 6. Jahrgang aus Leblich-Ost werde ebenfalls die Marienschule besuchen. Die beiden gleichen Jahrgänge der Schule Leblich-West werden der Ludgerusschule zugeführt.(11) In Heiden war der Neubau der Ludgerus-Schule an der Velener Straße im Jahr 1965 fertiggestellt worden und im direkten Anschluss, 1966, wechselten die ersten Schüler aus der Schule Leblich-West die Schule. (12)
Die frühere Volksschule zerfiel jetzt in Grundschule (1. – 4. Schuljahr) und Hauptschule (5. – 9. Schuljahr). Viele Schüler wurden danach etliche Kilometer per Bus in die Grund- und Hauptschulen gebracht. (13)
Im Juli 1967 sprach sich das Heidener Ratsmitglied Wellermann für ein Bestehen der Nordicker Schule als Grundschule aus. „Einige Schüler vertragen vielleicht das Busfahren nicht“, so führte das Ratsmitglied aus „und fühlen sich gerade dann, wenn morgens die wichtigen Fächer unterrichtet werden, unwohl.“ Außerdem zweifelte er eine reibungslose Abwicklung der Beförderung zu der Mittelpunktschule, der
Marienschule, an. Und auch das Ratsmitglied Tacke, als Sprecher der Eltern von Leblich-Ost, setzte sich für ein Weiterbestehen der Schule ein. Die Eltern und Schulpflegschaft sahen die Sicherheit der Grundschulkinder, die mit dem Bus fahren würden, sehr kritisch und ihre Kinder gefährdet. (14)
Die Ratsmitglieder kamen überein, vorläufig alles beim Alten zu belassen und erst die neue Schulgesetzgebung abzuwarten. Dennoch hatte das Schulamt die Gemeinde erneut zur Schließung der Nordicker Schule aufgefordert, da an der Nordicker Schule lediglich eine Lehrerin tätig sei und den 13 Kindern in den Klassen 1 bis 4 nur 15 Wochenstunden Unterricht erteilt werde. Das gleiche sollte für die Schule Leblich-Ost gelten, wo rund 40 Kinder in den Klassen 1 bis 4 unterrichtet wurden.(15)
Die Eltern der Nordicker Kinder der Klassen 1 bis 4 erhielten Anfang Januar 1968 per Einschreiben die Nachricht vom Schulamt, worin ihnen 4 Tage vor Schulbeginn mitgeteilt wurde, dass mit Wiederbeginn des Unterrichts am 10.1.1968 die Nordicker Kinder der Ludgerus-Schule zugewiesen werden. Das Schulamt war der Auffassung, dass wegen des bestehenden Lehrermangels – in Nordick wurde nur von einer Aushilfskraft an lediglich 15 Wochenstunden unterrichtet - die 15 Kinder in die zusammengefassten Klassen 1 bis 4 nicht ausreichend unterrichtet werden. Das sei kein geordneter Schulbesuch im Sinne des § 28 Abs. 1 SchVG. Grundschulen sollen aus Jahrgangsklassen bestehen und nicht mehr als zwei Jahrgänge in einer Klasse zusammengefasst werden können.
(9) Borkener Zeitung vom 25.7.1967
(10) Borkener Zeitung vom 5.3.1966
(11) Borkener Zeitung vom 17.3.1966
(12) Bericht eines Zeitzeugen, Hannes Schwitte
(13) Jahrbuch des Kreises BOR 1969 S.55 ff.
(14) Borkener Zeitung vom 13.7.1967
(15) Borkener Zeitung vom 14.11.1967
Der Schließung der Nordicker Schule widersetzten sich die Eltern der 15 Kinder. Während einer Elternversammlung am Sonntagnachmittag, den 8. Januar 1968, waren die Eltern besonders erbost darüber, dass sie nur 4 Tage vorher die von ihnen als diktatorisch empfundene Zuweisungsverordnung erhalten hatten. Das Schulamt habe den Beschluss der Heidener Gemeindevertretung ignoriert. Die Nordicker
Eltern dachten nicht daran, der Verfügung des Schulamtes zu entsprechen. Sie wollten ihre Kinder solange zur Nordicker Schule schicken bis das Schulamt eine Lehrkraft abstelle. Erscheine keine Lehrkraft, werden die Kinder wieder nach Hause geholt. (16) Nach den Weihnachtsferien schickten die Nordicker Eltern ihre Kinder weiterhin zur Schule Heiden-Nordick. Am ersten Tag warteten sie vergebens – nahezu zwei Stunden.
Und so kommt es zu einer Verwaltungsklage.
16 Borkener Zeitung vom 9.1. 1968
Die Volksschule Heiden-Nordick: Deeler Schoole" wurde 1968 geschlossen, ab dem 15.01.1968 besuchten die 15 Schüler und Schülerinnen aus Nordick die Ludgerus-Schule. Vier Wochen später wurde die einklassige Grundschule Leblich-Ost mit Einverständnis der Eltern geschlossen.
Aus dem Wohngebiet „Drögen Bockelt“ kamen 5 Schüler zu unserer Schule. Alle anderen Kinder werden der Schule Leblich-West zugewiesen, so Josef Hellerhoff aus Nordick. 17 Am 19.10. 1969 wurde die Schule Leblich-West offiziell aufgelöst. Alle drei Bauernschaftsschulen waren somit 1969 geschlossen.
In Heiden blieb die Grundschule als Ludgerus-Schule bestehen. Die evangelische Schule wurde mit der Schule Nordick (358 Kinder) und Leblich West (89 Kinder) zusammengelegt.(18) An der Schule im Dorf Heiden unterrichteten Fräulein Röhrig, Fräulein Pöpping, die Lehrerinnen Niehues, Keweloh, Osterkamp und Herr Lütkebohmert.(19)
Zunächst besuchten die Hauptschüler die Marienschule und die Grundschüler die Ludgerusschule. Am 17.Oktober 1969 schlug die Regierung vor, dass die Ludgerus-Schule Hauptschule und die Marienschule Grundschule werden soll. In den Weihnachtsferien 1973/74 wurden die Gebäude von Grund- und Hauptschule getauscht. Nun besuchten die Hauptschüler die Ludgerus-Schule, die Grundschüler die Marienschule.
Die freiwerdenden Schulgebäude wurden veräußert. Das Gebäude der Bauernschaftsschulen Leblich-Ost gehört heute zum Betrieb B+W und wird
gewerblich genutzt. Das Gebäude der Schule Leblich-West liegt an der Leblicher Straße (früher Kiesweg) und wird privat genutzt. Die Schule in Heiden-Nordick lag in Höhe des Hauses von Familie Möllmann, Deel. Das Schulgebäude musste dem Bau der Auffahrt zur Bundesstraße 67n weichen und wurde abgerissen.
Die folgenden Bilder stammen aus dem Bericht des Josef Hellerhoff über die Schule Nordick.
(17) Bericht Josef Hellerhoff * 1933
(18) Borkener Zeitung vom 20.3.1968
(19) Bricht Josef Hellerhoff * 1933
„Die Gebäude mit ? müssten Fotos der Schule Heiden-Nordick sein - wegen der gebogenen oberen Fensterform.“
1.2 Schulbildung in Heiden um und nach 1900
Der Schulbetrieb nach 1900 wurde beispielhaft so beschrieben: Der Geburtsjahrgang 1889 musste ab Ostern 1895 zur Schule. Die in den letzten Monaten 1889 Geborenen waren somit noch nicht 5 ½ Jahre alt. Die Schulräume waren meist klein und niedrig. Die Sitzbretter waren oft grob gehobelt, die Aborte sehr primitiv. Die Autorität gegenüber den Lehrpersonen war groß. Wer in der Schule Schläge erhielt, bekam zu Hause auch noch eine Abreibung, das war Gleichschaltung. Trotzdem wurde tüchtig gelernt. Höhere Weisung gemäß, musste den Kindern damals aber sehr viel Patriotismus beigebracht werden. Das waren:
Vaterländische Geschichte. Sie musste auswendig gelernt werden. Das betraf die großen Verdienste aller Herrscher, angefangen vom großen Kurfürsten. Manches mussten sie auch von Hermann, dem Befreier Deutschlands, Karl dem Großen, Heirich dem Vogler und Kaiser Otto I., Barbarossa und viele mehr wissen.
An Liedern lernten sie u. a.
Und von den patriotischen Gedichten lernten sie auch:
Der Lebenslauf der Königin Luise, die am 19. Juli 1810 starb, musste auswendig gelernt werden. Sie wird im Protokollbuch der „Vor-Schule zu Heiden“ erwähnt. Die Heidener Schulkinder erhielten am 10. März 1876 anlässlich ihres 100jährigen Geburtstages schulfrei. Ebenso mussten die Heldentaten der Generale Seidlitz, Scharnhorst, Gneisenau, Blücher, Lützow und andere mehr auswendig gelernt werden. Auch die Kriege vom alten Fritz oder Friedrich dem Großen, dann die Befreiungskriege unter Friederich Wilhelm III wurde den Kindern gelehrt. (1)
Die Geschichte des Heidener Schulwesens begann mit dem Auftrag an den Küster, und später an einen eigens dafür bestellten Vikar, die Kinder in den Anfangsgründen von Schreiben, Lesen und Rechnen zu unterweisen. Die Schule, das war für lange Zeit ein Magister und eine Lehrerin, ein zweiklassiges Schullokal neben der Kirche, Fibel, Schiefertafel, Katechismus und Rohrstock. Zunächst hatten zwei Gebäude am Kirchplatz als Schullokale und Lehrerdienstwohnung gedient, ebenso das spätere kirchliche Vereinshaus und das frühere Haus des Amtsmanns Büning, das bis 1860 auch dessen Dienstraum beherbergte. Quelle: (1) Kreisjahrbuch des Kreises BOR 1970, S. 122ff
Seit dem 19ten Jahrhundert gab es wohl einen kontinuierlichen Schulbetrieb mit einem dafür fest angestellten Lehrer, ein Amt, das sich lange in der alten Heidener Familie Dienberg vererbte. Diese Familie war u. a. für einige Zeit auf einem Hof an der Gabelung von Velener Straße und Kreuzweg, auf dem Gasthofe am Maibökenplatz (später durch Einheirat Dunkhöfner) und an der Gabelung von Borkener Straße und Lindenstraße (Coppenrath/Battels/Schmelting/Verrieth) ansässig. In diesem letztgenannten Haus wohnten über Generationen hinweg die Lehrerfamilien Dienberg.
Danach, wohnte hier durch Einheirat Cluse, der übrigens auch im Protokollbuch „Vor-Schule zu Heiden“ am 25.4.1887erwähnt wird, da die Schulkinder an diesem, seinem Begräbnistag, schulfrei erhielten. Später dann, wieder durch Einheirat, wohnte dort Faney. Josef Faney war von 1878 bis 1921 in Heiden als Lehrer und Hauptlehrer, Organist, Dirigent und Spar- und Darlehenskassenrendant im Nebenamt und eine geachtete Persönlichkeit. Er trat sein Amt in der zweiklassigen Dorfschule am Kirchplatz an und übergab eine sechsklassige Schule an seinen Nachfolger Josef Pape. In seine Amtszeit fällt der Bau der Georgsschule im Jahr 1910. Die Georgschule wurde später zur Näherei Schulten an der Lembecker Straße und ist heute ein Fitnesstudio.(2) Und auch die Abzweigung der Schule Nordick (1907) fällt in Pape’s Amtszeit, in die seines Nachfolgers die Abzweigung der Schulen Leblich-West und Leblich-Ost (Einweihung am 18. April 1934).
1906 wird die Lehrerin J. Gerding erwähnt.
Ein Glückwunsch zur Kommunion an Aloys Höing-Brösterhaus:
Widmung auf der Karte: "Deine Lehrerin J. Gerding 1906"
Quelle: (2) Kreisjahrbuch des Kreises BOR 2017, S. 76 ff
Bilder: Kommunionkinder 1911 – Aus dem Nachlass von Aloys Höing-Brösterhaus:
(Recherche: Angelika Brösterhaus; 15. Juni 2024)
1.1Schulbildung vor 1900
Zunächst gab es die Gymnasien oder „Lateinschulen“, die den zumeist zukünftigen Geistlichen die ersten Schulkenntnisse vermittelt hatten; für die Kinder des „einfachen Volkes“ jedoch gab es kaum Schulen. (1) Im 17ten Jahrhundert hatte es im Münsterland bereits eine Reihe von Schulordnungen gegeben. Das Dekret von 1655 bezüglich der Schulausbildung wurde in den Jahren 1659, 1663 und 1675 wiederholt, erweitert und erläutert.
Auf dem Lande gab es schon lange Elementarschulen, aber sie mussten mit dem Schulgeld, das die Eltern zu zahlen hatten, unterhalten werden. Schon vor 1675 bestand in Marbeck eine Schule. Die Eltern hatten hierfür dem Schulmeister einen vom Magistrat festgesetzten Betrag zu zahlen.(2)
Einem Bericht des Heidener Pfarrers von 1723 zufolge bestand schon seit etwa 50 Jahren auch in Heiden eine Schule. Das Amt des Küsters und des Lehrers seien jeweils in einer Hand, um den Lebensunterhalt zu sichern. Die Elementarschulen hatten unzureichende Räume, „die öfter wie Gefängnisse und Viehställe aussehen“. Es gab keine Lehrbücher und vor allem hatten die Schulmeister, die sich hier für einen Hungerlohn verdingten und daher Nebenbeschäftigungen annehmen mussten, meistens keine Ausbildung. Rechnen fiel an vielen Schulen ganz aus und den Katechismus hatten die Schüler stur auswendig zu lernen. Die Kinder kamen nur im Winter, in den geistlichen Territorien zwischen Allerheiligen und der Fastenzeit, und hatten, da die Höfe verstreut liegen, einen sehr weiten und oft auch gefährlichen Schulweg. So fanden viele Bauern, dass es nützlicher sei, ihre Kinder das Vieh hüten und sie auf dem Hof helfen zu lassen, als sie in die Schule zu schicken.(3)
Durch das Synodalschreiben des Christoph Bernhard von Galen (1650 – 1678) vom 23. März 1675 führte der Bischof den Schulzwang ein und ordnete an, in allen Ortschaften deutsche Schulen für Kinder jeden Geschlechts zu errichten. Wo sie bereits bestanden, sollten sie gepflegt und gefördert werden; wo sie in Verfall geraten waren, sollten sie ohne Verzug wieder hergestellt werden, und wo sie noch nicht bestanden, besonders auch in den entfernten Bauernschaften, sollten sie an einem den Bewohnern bequemen Platz mit allem Eifer und Fleiß sobald als möglich eingerichtet werden. „Unsern Archidiakonen und Pfarrern befehlen wir, dass sie in ihren Bezirken und Pfarren diese Anordnungen mit Fleiß und Sorgfalt zur baldigen Ausführung bringen. Die Ortsvorsteher verpflichten wir, dass sie bei Errichtung von Schulen sorgsame und willige Hilfe leisten.“ Das Schulgeld für die Kinder zahlungsunfähiger Eltern sollte aus Armenmitteln bezahlt werden. Für die Gemeinden, die überhaupt nicht in der Lage waren, einen Lehrer zu unterhalten, bestimmte die Synodal-Verordnung, dass der Schulunterricht dem Orts-Geistlichen überwiesen, also ein Schulvikar eingeführt werde. Für den Unterhalt der Lehrer sicherte der Bischof zunächst das Schulgeld.(4)
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(1)„Unsere Heimat 1954“, S. 52
Jahrbuch des Kreises Borken 1971 S. 66
Jahrbuch des Kreises Borken 1972 S. 101
(2)StA Borken, Heft 8, S. 130, Pf.A.B. Urk. 742
(3)Bilderbogen der westfälischen Bauerngeschichte Band 1, Hermine von Hagen/Hans-Joachim Behr, S. 264ff
(4)„Aus alter Zeit“ - Organ des Vereins für Geschichtsforschung und Altertumskunde des Kreises Ahaus 1903 – 1912 - Nr. 10 von Oktober 1906 Fürstbischof Bernh. von Galen in seiner Sorge für die Jugendbildung, S. 183 ff
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Die Maßnahme diente vor allem der Unterrichtung der Kinder in der wahren, katholischen Religionslehre. Der Unterricht wurde dann aber auch auf Rechnen, Lesen und Schreiben ausgedehnt. Es wurde versucht, für eine bessere Schulbildung zu sorgen und die Schulpflicht für alle 6- bis 14jährigen einzuführen, doch oft ohne Erfolg. Die noch zu errichtenden Volksschulen in den Städten und Bauernschaftschulen auf dem Land, in Dörfern und Bauernschaften, sollten sog. „deutschen Schulen“ sein, in denen die Lehrer im Gegensatz zu den „Lateinschulen“ den Elementarunterricht in der deutschen Muttersprache erteilten. Seit etwa 1678 gab es in Heiden eine Schule.(5)
Um die Leistungsfähigkeit der Schulen zu steigern, teilte das Fürstentum das Gebiet in fünf Schulbezirke ein und stellte an die Spitze eines jeden einen Pfarrer als Schulinspektor. Dieser hatte regelmäßig die Schulen seines Bezirkes zu überprüfen und Bericht darüber zu erstatten.
Im Jahr 1773 wurde dem Fürstbischof von Münster, Maximilian Friedrich, nahegelegt, das Schulwesen auf dem Lande auch für die Untertanen, um dessen Bildung es bis dahin sehr schlecht bestellt war, von Grund auf zu reformieren und in staatlich geordnete Bahnen zu lenken. 1776 erließ Franz von Fürstenberg, Generalvikar und Minister des Fürstbistums Münster, eine neue Schulordnung, die den Fächerkanon von Grund auf änderte. Die Fächer Latein und Griechisch werden zugunsten der Fächer Mathematik, Deutsch, Physik, Geschichte und Geographie zurückgestuft. Die neue Schulordnung Fürstenbergs fand auch bei zahlreichen weltlichen Territorialherren Anerkennung und Nachahmer. (6)
1777 wird im Fürstbistum Münster die allgemeine Schulpflicht eingeführt und erst 1782 wurde eine Provisionalverordnung für die Elementarschulen des Hochstiftes Münster erlassen. Schulmeister mussten eine Prüfung ablegen und erhielten ein Gehalt. Sie durften keine Nebenbeschäftigung mehr haben.(7)
Parallel zur Lehrerausbildung lief die Einführung eines Lehrplanes. Religions- und Sittenlehre spielte eine wichtige Rolle. Hinzu kamen Lesen, Schreiben und Rechnen, und auch das Aufsetzen von Briefen und Rechnungen wurde in der Schule gelehrt. So entwickelte sich im Münsterland innerhalb weniger Jahre unter staatlicher Lenkung eine Elementarschule, die darauf ausgerichtet war, den Kindern vom Land systematisch Bildung zu vermitteln.
Die Schüler sollten „von Jugend auf zur Handarbeit und zum Fleiß gewöhnt“ werden, verbunden mit der Hoffnung so die Wirtschaft des Landes voranzutreiben. Zum vollen Erfolg führten all die staatlichen Reglements und Edikte allerdings nicht. Für viele Bauern blieb Bildung ein Luxus, den man sich in der Landwirtschaft nicht leisten konnte. Auch Strafandrohungen nützten da wenig.
Eine wesentliche Verbesserung des Schulwesens wurde erst durch die Erlasse des Freiherrn von Fürstenberg (1729 – 1810), Generalvikar des Bischofs von Münster, erreicht. Der von ihm berufene und mit den Reformen beauftragte Kaplan Bernhard Overberg (1754 – 1826) gründete in Münster eine „Normalschule“, in der ein für die damalige Zeit wohl ausgebildeter Lehrerstand vorbereitet wurde an Stelle der bisher als „Lehrer“ tätigen Tagelöhner, Handwerker, Ackerwirte und Holland-Gänger.(8)
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(5) Chronik des Münsterlandes, Detlef Fischer, S. 228
(6) Chronik des Münsterlandes, Detlef Fischer, S. 276
(7) Chronik des Münsterlandes, Detlef Fischer S. 278
(8) Jahrbuch des Kreises BOR 1971, S. 66 ff Werner Sundermann, Spork
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In den wenigen Jahren der Herrschaft der Fürsten Salm-Salm (1803 – 1810) wurde das Reformwerk des Kaplans Overberg unterstützt, z. B. die Fortsetzung der Durchführung der münsterschen Schulordnung vom Jahre 1801, nach der sich Lehrpersonen alle drei Jahre einer Kommission zu einer Nachprüfung stellen mussten. Ferner wurde verfügt, dass auch an den Nebenschulen, die bisher nur von November bis April unterrichteten, während der Sommermonate wenigstens an zwei Tagen der Woche und des Sonntags von 2 – 4 Uhr Schule gehalten wurde. Die Lehrer sollten ab 1807 jeden Herbst Fortbildungskurse für die Dauer von zwei bis drei Monaten in einer Spezialschule in Velen besuchen. Es blieb im Großen und Ganzen bei der Planung. Alle weiteren Bemühungen wurden schließlich durch die Franzosenzeit abgebrochen.
Dann bemühte sich die preußische Regierung ab 1815 um Besserung. Viele Eltern schickten ihre Kinder nur unregelmäßig zur Schule, weil sie einmal von der Notwendigkeit eines Unterrichts für ihre Kinder nicht überzeugt waren, zum anderen aber die Kinder ihnen in den teilweise durch Missernten und wirtschaftliche Notlage sehr schlechten Jahren bei der Erarbeitung des einfachsten Lebensunterhaltes helfen mussten. Die Zahl preußischer der Schulpflicht genügenden Kindern stieg von 60 % im Jahr 1816 auf 82 % im Jahr 1846. 1863 wurde berichtet, dass der Schulbesuch in den Elementarschulen des Kreises im Allgemeinen regelmäßig sei. In den ländlichen Volksschulen sei der Unterricht verbunden mit Handarbeiten, bestehend aus Stricken, Stopfen und in der Verfertigung von allerlei Gegenständen für die Haus- und Landwirtschaft.(9)
Die Besoldung der Lehrer war gering; sie setzte sich zusammen aus etwa 30 Reichstalern festem Gehalt jährlich, dazu kamen Unterkunft und ein Stück Land zur freien Benutzung. Außerdem zahlte jedes Kind monatlich einen bestimmten Betrag, weshalb die Lehrer darauf bedacht waren, eine möglichst große Zahl von Schülern in ihren überfüllten Kassen zusammenzubringen. Auch die Schullokale waren in noch recht mangelhaftem Zustand, sowohl was ihren baulichen Charakter wie auch ihre Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln betraf.(10)
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(9) Jahrbuch des Kreises BOR 1971, S. 66 ff Werner Sundermann, Spork
(10) Jahrbuch des Kreises BOR 1971, S. 66 ff Werner Sundermann, Spork
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(Recherche: Angelika Brösterhaus; 30. Mai 2024)
„Ferien-Buch der Vor-Schule zu Heiden“
In einem Zeitraum von zwölf Jahren, in den Jahren von 1875 bis 1888, wurde protokolliert, an welchen Schultagen und mit welcher Begründung in der Vor-Schule zu Heiden schulfrei gegeben wurde. Die Eintragungen wurden regelmäßig, mindestens einmal jährlich von einem Kreisschulinspektor „gesehen“.
Schulfrei hatten die Kinder in den Ferien, wobei auffällt, dass es keine Sommerferien dafür aber lange Herbstferien gab. Vermutlich konnte in der Erntezeit sinnvoller freigegeben werden.
Weihnachts-Ferien (5 - 10 Tage)
Oster-Ferien (6-7 Tage)
Pfingst-Ferien (4-6 Tage)
Herbst-Ferien (6 Wochen)
Ab 1880 hatten die Kinder am Mittwoch jeder Woche schulfrei. Doch musste an einem Mittwoch Schule gehalten werden, wenn vorher wegen des 40stündigen Gebets im Februar/März zwei Tage schulfrei gegeben worden waren.
Mussten die Lehrer an einer Konferenz teilnehmen, fiel der Unterricht aus. Die Konferenzen fanden häufig in Borken statt, aber durchaus auch in Heiden und den umliegenden Gemeinden wie Velen, Groß-Reken, Klein-Reken, Hülsten, Raesfeld, Gemen, Ramsdorf, Velen, Marbeck, Bocholt, sogar in Bockum und einmal in der Realen-Oberklasse.
Viele christliche Feiertage bedingten einen schulfreien Tag:
Der Schulunterricht fiel aus bei schlechter Witterung oder großer Wärme, wenn eine Lehrerin wegen Krankheit verhindert war oder wenn der Lehrer als Zeuge in Borken zu erscheinen hatte. Auch als der Lehrer Scherbaum ein Jubiläum feierte wurde freigegeben. Als die Herren Lehrer Beck, Plagge und Cluse starben, war am Tag des Begräbnisses schulfrei. Auch als dann im Mai 1887 die Masern ausbrachen, wurde die Schule geschlossen.
Zu Ehren des Kaisers gab es verschiedene Anlässe um schulfrei zu geben:
Was ist der Sedanstag?
Am 19. Juli 1870 erklärte Frankreich Preußen den Krieg. Nun wurden die Ortspolizisten als staatliche Organe tätig, indem sie bereits ab dem 17. Juli den in ihrem Bezirk wohnenden Reservisten die Gestellungsorder aushändigten. Ende Juli wurden die Truppen in unerwarteter Schnelligkeit mit Hilfe der neuen Eisenbahnen bis in die Nähe der französischen Grenze transportiert. Von dort aus ging die Marschrichtung gegen Frankreich. Anfang August wurde dann die Grenze überschritten. So oder ähnlich wird es auch den Soldaten aus dem Kreis Borken ergangen sein (1). Für die spätere Verklärung dieses Krieges als „Einigungskrieg“ der deutschen Staaten zog man im Kaiserreich die Schlacht bei Sedan am 2. September 1870 heran. An diesem Tage war der entscheidende Sieg über die französische Armee erfochten worden. Der „Sedantag“ wurde im deutschen Kaiserreich jährlich als Feiertag mit nationalen Ansprachen und Veranstaltungen begangen.
(1)Jahrbuch des Kreises BOR 1995, S. 176ff Michael Kleiner, Velen-Ramsdorf
(Recherche: Angelika Brösterhaus; 22. Mai 2024)
Eine Änderung der Lehrerbesetzung in den Schulen ergab sich durch den „Kulturkampf“. Auslöser des Kulturkampfes war im Wesentlichen die Gesetzgebung Bismarcks, das „Gesetz über die Schulaufsicht des Staates“, wobei der Einfluss der Kirche in den Schulen und in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens eingeschränkt werden sollte.
Erste Anzeichen des Kulturkampfes gab es bereits als von der Mehrheit der katholischen Bevölkerung sowohl die Aufhebung der 1841 eingerichteten katholischen Abteilung des Kultusministeriums wie die der deutschen Gesandtschaft beim Vatikan infolge dieser Spaltung als diskriminierend empfunden wurde. Anfänglich bewegte sich der Konflikt nur „im Bereich von Staatseinrichtungen, an denen die Kirche lehrend oder seelsorgerisch mitbeteiligt war“.
Das erste eigentliche Kulturkampfgesetz war ein Reichsgesetz vom 10. Dezember 1871. Durch eine Ergänzung des Strafgesetzbuches (§ 130a) waren fortan Geistliche, die in Ausübung ihres Berufs öffentlich staatliche Angelegenheiten „in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise ansprachen, mit Gefängnis oder Festungshaft zu bestrafen. Das Schulaufsichtsgesetz gab dem Staat die Möglichkeit in den katholischen Gebieten die bisherigen geistlichen Schulinspektoren durch
weltliche zu ersetzen.
1870 wird Johann Bernhard Brinkmann als neuer Bischof von Münster gewählt. Er erweist sich in den Kulturkampfauseinandersetzungen als kompromissloser Vertreter der katholischen Sache. Verschärft wurde dieser Kurs durch Erlasse vom 15. Juni und 4. Juli 1872, der Ordensleute von der Lehrtätigkeit an öffentlichen Schulen ausschloss. Jesuiten und die ihnen verwandten Orden, Dominikaner, Redemptoristen, Lazaristen, werden vom Gebiet des Deutschen Reiches verbannt.(1)
(1) Chronik des Münsterlandes, Detlef Fischer, S. 363
Geleitsbrief für Christina Kösters * 1860 anlässlich der Entlassung aus der Schule
(Recherche: Angelika Brösterhaus; 22. Juni 2024)
Bericht --- 31.12.2020
unsere Internetadresse: www.heimatverein-heiden.de
Bericht--- 09.01.2021
unsere Internetadresse: www.heimatverein-heiden.de
Bericht --- 16.01.2021
Kartengruß aus Heiden
Mitten im Heidener Sport- und Freizeitgelände befindet sich das Heimathaus. In unmittelbarer Nachbarschaft erreicht der Besucher das schöne Biotop, die Westmünsterlandhalle, das Haus der Musik, das Altenzentrum Haus St. Josef, den Vogelpark sowie das HeidenSpaßbad und die Sportanlagen des FC Viktoria Heiden.
Das Heimathaus ist das Domizil des Heimatvereins Heiden und bietet im benachbarten "Klümpers Spieker" dem Deutschen Roten Kreuz, dem Spielmannszug Heiden und den Segelfreunden Heiden Räumlichkeiten an, die sie für ihre Vereinstätigkeiten nutzen.
Das Kaminzimmer des Heimathauses wird von der Gemeinde Heiden als Trauzimmer angeboten.
Verschiedene Ansichten des Heimathauses